Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DasProvisorium und dem Auftraggeber / Mieter (nachfolgend Partner genannt). Die Geltung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners wird ausgeschlossen.

Offerte
Offerten von DasProvisorium sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei DasProvisorium. Dem Partner werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt.

Vertragsabschluss
Die Annahme des Auftrages erfolgt mündlich, telefonisch oder schriftlich (gleichbedeutend wie elektronisch per EMail) und ist erst mit der schriftlichen Bestätigung durch DasProvisorium gültig. Vor der schriftlichen Annahme oder Bestätigung ist DasProvisorium nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen. Verträge abschliessen können nur Vereinsmitglieder von DasProvisorium.

Leistungen DasProvisorium
DasProvisorium erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (zum Beispiel Vorschüsse) des Partners vereinbart sind, oder die Mitwirkung des Partners vereinbart oder erforderlich ist, ist DasProvisorium nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Partner seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann DasProvisorium von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Partners abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Partner in jedem Fall zusätzlich zu vergüten. Weisungen des Partners an DasProvisorium im Rahmen der Ausführung des Auftrags sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von DasProvisorium schriftlich bestätigt werden. DasProvisorium ist nicht verpflichtet, Weisungen zu beachten, welche die Leistungserbringung erheblich verzögern oder erschweren oder erheblichen Mehraufwand verursachen. Weisungen des Partners per SMS oder WhatsApp sind unbeachtlich.

Honorar
Das Honorar für die Leistungen von DasProvisorium bestimmt sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag zwischen DasProvisorium und dem Partner. Als Basis dienen die auf der Webseite www.dasprovisorium.ch gelisteten Mietpreise. Wenn schriftlich vereinbart, können die Preise abweichen. Der Partner verpflichtet sich vor, während und nach der Leistungserbringung an die definierte Regel zu halten (z.B. Beitritts-, Nutzungs-, Austrittsregelungen und Checklisten). Anfallende Kosten, die bei Nicht-Einhaltung der Regel für DasProvisorium aufkommen, können in Rechnung gestellt werden.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden spätestens per Ende Monat nach dem Event gestellt. Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen zu bezahlen. Der Partner ist nicht berechtigt, Forderungen gegen DasProvisorium mit fälligen Zahlungen zur Verrechnung zu bringen. Kommt der Partner mit Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet.

Annullierung des Auftrags
Bei einer Annullierung des Auftrags durch den Partner, gelten folgende Rücktrittsregelungen:

  • Bis 1 Monat vor Veranstaltung: keine Kosten

  • Bis 10 Tage vor Veranstaltung: 50% der Kosten

  • Bis 5 Tage vor Veranstaltung: 75% der Kosten

  • Ab 5 Tage vor Veranstaltung: 100% der Kosten

Im Übrigen hat die Annullierung schriftlich zu erfolgen.
Sollte DasProvisorium begründeten Anlass zur Annahme haben, dass der Anlass des Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des DasProvisorium gefährden könnte, ist DasProvisorium berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn unwahre oder unvollständige Angaben über Inhalt und Verlauf der Veranstaltung gemacht wurden.

Vorbehalt von Programmänderung und Preisanpassung
Programmänderungen und Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere soweit sie durch unvorhergesehene Umstände (wie höhere Gewalt, verspätete Leistungen des Partners oder von Dritten, Preisänderungen von Lieferanten) verursacht werden, die nicht DasProvisorium zuzurechnen sind. Ebenso behält sich DasProvisorium ausdrücklich die Absage einer geplanten Massnahme infolge von unvorhergesehenen Umständen (wie höhere Gewalt, politische Unruhen, Streiks, Katastrophen, andere Sicherheitsrisiken) vor. Sämtliche Preise sind in CHF aufgeführt und verstehen sich exklusiv gängiger Mehrwertsteuer.

Gewährleistung / Gewährleistungsbeschränkung
Entsprechen die von DasProvisorium erbrachten Leistungen nicht dem Vertragsinhalt, so hat der Partner unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge an DasProvisorium zu richten. DasProvisorium wird gerügte, mangelhafte Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten verbessern. Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt dreissig Tage ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. DasProvisorium übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen keine Rechte von Dritten verletzen.

Haftung / Haftungsbeschränkung

Der Partner haftet für seine Gäste und, falls vorhanden, seine Angestellte. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. DasProvisorium lehnt jede Haftung ab.
DasProvisorium verpflichtet sich zur gewissenhaften Erbringung der vereinbarten Leistungen. DasProvisorium haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, sofern ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde. DasProvisorium haftet ausschliesslich bei nachweisbar vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. DasProvisorium haftet nicht für das Verhalten oder Leistungen von Dritten, welche DasProvisorium für die Ausführung des Auftrags bezieht. DasProvisorium übernimmt keine Haftung für Weisungen des Partners oder vom Partner zur Verfügung gestellte Inhalte oder Materialien. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

Geistiges Eigentum (Urheberrecht)
Alle von DasProvisorium geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von DasProvisorium. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens DasProvisorium und alle im Rahmen der Zusammenarbeit geschaffenen Arbeiten und Leistungen (Konzepte, Entwürfe, Texte, Fotos, grafisches Design, etc.). Ohne Einverständnis und Abgeltung von DasProvisorium ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern oder an Dritte zur Bearbeitung weiterzugeben.

Eigentum an Leistungen und immateriellen Gütern

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Partner verbleiben sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen bei DasProvisorium. Der Partner erwirbt an Auftragsergebnissen nur ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Insbesondere darf der Partner ohne Zustimmung von DasProvisorium Konzepte und Präsentationen von DasProvisorium nicht an Dritte bekannt geben oder veröffentlichen. DasProvisorium ist ausdrücklich berechtigt, Ideen und Konzepte im Rahmen von künftigen Aufträgen weiter zu verwenden.

Geheimhaltung
Die im Rahmen eines Auftrags ausgetauschten Informationen unterliegen gegenseitig der Geheimhaltung. Vom Partner zur Verfügung gestellte Informationen werden von DasProvisorium nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert. DasProvisorium ist berechtigt, vom Partner zur Verfügung gestellte Informationen sowie Auftragsergebnisse für eigene Werbezwecke (insbesondere als Referenz) zu verwenden.

Gerichtstand
Es gilt der Gerichtstand in Zürich.